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   RG, 21.12.1935 - 6 D 199/35   

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https://dejure.org/1935,177
RG, 21.12.1935 - 6 D 199/35 (https://dejure.org/1935,177)
RG, Entscheidung vom 21.12.1935 - 6 D 199/35 (https://dejure.org/1935,177)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1935 - 6 D 199/35 (https://dejure.org/1935,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. auch dann stets ein Vergehen, wenn die "mit Strafe bedrohte Handlung", die der Täter im Rausche begangen hat, eine Übertretung ist? 2. Ist eine Bestrafung auf Grund wahlweiser Feststellung eines Vergehens gegen den § 330 a StGB. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Während der Geltung des § 2 b StGB in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1935 (RGBl. I 839), der wahlweise Tatfeststellungen uneingeschränkt gestattete, war die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen einem Vergehen nach § 330 a StGB und der möglicherweise im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung anerkannt (RGSt 70, 42, 85, 87, 326).
  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53

    Rechtsmittel

    § 330 a StGB setzt die rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) des Täters voraus, Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit, die Unterstellung eines solchen Zustandes genügt nicht (RGSt 70, 42, 87; BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 319/51).
  • BGH, 24.05.1955 - 5 StR 143/55

    Rechtsmittel

    Es kann daher unentschieden bleiben, wie die Rechtslage zu beurteilen wäre, wenn sich der angeklagte infolge seines Rausches nicht dessen bewußt gewesen wäre, daß T. sein Untergebener war, und wenn er daher auch nicht den Willen gehabt hätte, ihn gerade durch einen Mißbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses zur Unzucht zu bestimmen (vgl RGSt 69, 189 [191]; 70, 42 [44]; 70, 159 [160]; 73, 11 [14, 16, 17]; RG JW 1936, 514, 1911; RG HRR 1938, 190; BGH NJW 1953, 1442).
  • BGH, 30.07.1953 - 4 StR 272/53

    Rechtsmittel

    Der den § 330 a StGB kennzeichnende Vorwurf, sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden Rausch versetzt zu haben, ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn es feststeht , dass der Täter zurechnungsunfähig im Sinne von § 51 Abs. 1 StGB gewesen ist (RGSt 70, 42 f; 70, 85, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30.10.51, 5 StR 10/52 vom 7.2.1952).
  • BGH, 13.05.1954 - 3 StR 480/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters erfordert; die blosse Möglichkeit, dass dieser im Zustand rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber andererseits nicht die Verurteilung aus § 330 StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 216/53 vom 2. Juli 1953).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters voraussetzt; die blosse Möglichkeit , dass der Täter im Zustande rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 104/53 vom 28. Mai 1953).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 319/51

    Blosse Möglichkeit des Vorliegens rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit i.R.d. §

    Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit ihres Vorliegens genügt für den § 330 a nicht (RGSt 70, 42, 87).
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 538/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, daß die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters erfordert; die bloße Möglichkeit, daß dieser im Zustand rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schließt zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 216/53 vom 2. Juli 1953).
  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 530/62

    Untersuchung des Angeklagten auf seine Alkoholverträglichkeit - Tateinheit

    Eine Anwendung des § 330 a StGB kam entgegen der Meinung der Revision nicht in Betracht, da der Angeklagte sich nach den Feststellungen bei Begehung der Tat nicht in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch befand (RGSt 70, 42, 43).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 174/56

    Rechtsmittel

    Dies entspricht der Rechtsprechung das Reichsgerichts (RGSt 70, 42; 75, 87),der sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat.
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 520/54

    Rechtsmittel

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